Die Verwaltervergütung setzt sich aus dem Umfang der zu erbringenden Leistung zusammen und ist auf der Grundlage eines Leistungsvergleiches nicht zu pauschalisieren. Wir unterscheiden zwischen den Grundleistungen, welche nach dem WEG von dem Verwalter zu erbringen sind und den besonderen Leistungen, welche der Verwalter aufgrund besonderer Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Ausstattungsmerkmale des Gebäudes zu erbringen hat.
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